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Kommentar: Aktualisierung des Abschnitts Auftragskontrolle

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Nur auf ausdrücklichen Wunsch oder nach Zustimmung durch den Auftraggeber, werden Auftragsdaten zur Erbringung von Servicedienstleistungen (zum Beispiel für Support und Fehleranalysezwecke) an Soft- und Hardwareherstellers eines betroffenen Produkts übermittelt. Übermittelte Log-Dateien und Endkundeninformationen können als Nebenfolge hierbei personenbezogene Daten enthalten, die jedoch für keine anderen Zwecke als die Erbrigung der konkreten Servicedienstleistung verwendet werden dürfen. Mit Herstellern, bei denen wir einen Partnerstatus haben, haben wir zu diesem Zweck einen in folgender Tabelle näher beschriebenen Auftragsdatenverarbeitungsvertrag (ADV-V) geschlossen. Im Rahmen der Prüfung der technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM) des Herstellers wurde uns ein ausreichendes Schutzniveu zugesichert, welches jedoch nicht notwendigerweise dem von uns in diesem Dokument aufgeführten Schutzniveu entsprechen muß.

HerstellerADV-VertragTechnische und organisatorische MaßnahmenZuletzt geprüft
STARFACE GmbH
Anhang zu ADV-V25.02.2018
Viprinet Europe GmbH


Rohde & Schwarz Cybersecurity GmbH


Microsoft Corporation


Hewlett Packard GmbH


Gigaset


Snom Technology GmbH


Sennheiser electronic GmbH & Co. KGKein ADV-Vertrag
Adobe


Krämer IT Solutions GmbH


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Daten werden nach dem „3-2-1-0“1“-Prinzip gesichert: Mindestens 3 Kopien, auf mindestens zwei verschiedenen Medientypen, an mindestens einem weiteren Standort.

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