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Nur auf ausdrücklichen Wunsch oder nach Zustimmung durch den Auftraggeber, werden Auftragsdaten zur Erbringung von Servicedienstleistungen (zum Beispiel für Support und Fehleranalysezwecke) an Soft- und Hardwareherstellers eines betroffenen Produkts übermittelt. Übermittelte Log-Dateien und Endkundeninformationen können als Nebenfolge hierbei personenbezogene Daten enthalten, die jedoch für keine anderen Zwecke als die Erbrigung der konkreten Servicedienstleistung verwendet werden dürfen. Mit Herstellern, bei denen wir einen Partnerstatus haben, haben wir zu diesem Zweck die in folgender Tabelle näher beschriebenen Auftragsdatenverarbeitungsverträge (ADV-V) geschlossen. Im Rahmen der Prüfung der technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM) der Hersteller wurde uns jewils ein ausreichendes Schutzniveu zugesichert, welches jedoch nicht notwendigerweise dem von uns in diesem Dokument aufgeführten Schutzniveu entsprechen muß.

HerstellerADV-VertragTechnische und organisatorische MaßnahmenVertrag vom / Zuletzt geprüft
STARFACE GmbHAnhang zu ADV-V
25
26.02.2018
Viprinet Europe GmbH


Rohde & Schwarz Cybersecurity GmbH


Microsoft Corporation


Hewlett Packard GmbH


Gigaset


Snom Technology GmbH


Sennheiser electronic GmbH & Co. KGKein ADV-Vertrag
Adobe


Krämer IT Solutions GmbH


Wie unter Technische und organisatorische Maßnahmen nach BDSG, Absatz 8 beschrieben, fallen beim Anbieter TeamViewer GmbH Verkehrsdaten an. Darüberhinaus hätte der Anbieter die Möglichkeit eines Man-in-the-Middle-Angriffs auf TeamViewer-Sitzungen. TeamViewer wurde einer sicherheitstechnischen Prüfung der FIDUCIA IT AG sowie einem BISG-Gutachten unterzogen. Darüberhinaus ist TeamViewer SOC 2 zertifiziert.

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