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Nur auf ausdrücklichen Wunsch oder nach Zustimmung durch den Auftraggeber, werden Auftragsdaten zur Erbringung von Servicedienstleistungen (zum Beispiel für Support und Fehleranalysezwecke) an Soft- und Hardwareherstellers eines betroffenen Produkts übermittelt. Übermittelte Log-Dateien und Endkundeninformationen können als Nebenfolge hierbei personenbezogene Daten enthalten, die jedoch für keine anderen Zwecke als die Erbrigung der konkreten Servicedienstleistung verwendet werden dürfen. Mit Herstellern, bei denen wir einen Partnerstatus haben, haben wir zu diesem Zweck die in folgender Tabelle näher beschriebenen Auftragsdatenverarbeitungsverträge (ADV-V) geschlossen. Im Rahmen der Prüfung der technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM) der Hersteller wurde uns jewils ein ausreichendes Schutzniveu zugesichert, welches jedoch nicht notwendigerweise dem von uns in diesem Dokument aufgeführten Schutzniveu entsprechen muß.
Hersteller | ADV-Vertrag | Technische und organisatorische Maßnahmen | Vertrag vom / Zuletzt geprüft |
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STARFACE GmbH | Anhang zu ADV-V |
26.02.2018 | |||
Viprinet Europe GmbH | |||
Rohde & Schwarz Cybersecurity GmbH | |||
Microsoft Corporation | |||
Hewlett Packard GmbH | |||
Gigaset | |||
Snom Technology GmbH | |||
Sennheiser electronic GmbH & Co. KG | Kein ADV-Vertrag | ||
Adobe | |||
Krämer IT Solutions GmbH |
Wie unter Technische und organisatorische Maßnahmen nach BDSG, Absatz 8 beschrieben, fallen beim Anbieter TeamViewer GmbH Verkehrsdaten an. Darüberhinaus hätte der Anbieter die Möglichkeit eines Man-in-the-Middle-Angriffs auf TeamViewer-Sitzungen. TeamViewer wurde einer sicherheitstechnischen Prüfung der FIDUCIA IT AG sowie einem BISG-Gutachten unterzogen. Darüberhinaus ist TeamViewer SOC 2 zertifiziert.
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