Bitte beachten Sie unsere allgemeinen Hinweise zu unseren Modulen.
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Allgemeines
Das Modul Gesprächsaufzeichnung ist grundsätzlich so entworfen, dass es mehrfach auf einer Anlage betrieben werden kann, das heißt: es können mehrere Modul-Konfigurationen angelegt werden.
Alle Modulkonfigurationen teilen sich die integrierte Protokolldatenbank sowie das anlagenindividuelle Zertifikat und Schlüsselpaar für kryptografische Signaturen.
Je Modul-Konfiguration können jedoch individuelle Speicherziele angegeben werden.
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Info |
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Bitte stellen Sie bei der Erstkonfiguration sicher, dass Sie das Modul-Loglevel mindestens auf Stufe "INFO" stellen. Das Modul gibt in diesem Loglevel Informationen zum Prüf-Zertifikat und der OneDrive-Anbindung aus. |
Aufzeichnungseinstellungen
Der Bereich Aufzeichnungseinstellungen behandelt die Konfiguration, welche Gespräche und welche Audiokanäle aufgezeichnet werden sollen sowie die optionale Wiedergabe von Aufzeichnungshinweisen.
Audioaufzeichnung
Eingehende Anrufe: Aufgezeichnet werden Anrufe, die sich direkt an die aufzuzeichnende Gruppe (Ziel ist eine Gruppenrufnummer) oder den aufzuzeichnenden Benutzer (Ziel ist die persönliche Rufnummer eines Benutzers) richten. Falls mehrere Gruppen aufgezeichnet werden sollen, können diese per Immer-Umleitung auf die aufzuzeichnende Gruppe umgeleitet werden.
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Hinweis | ||
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Bei Gesprächen zwischen zwei STARFACE-Benutzern wird in STARFACE Version 6.4.3 kein ausgehendes Gespräch (des Anrufers), sondern lediglich das eingehende Gespräch (des Angerufenen), an das Modulsystem signalisiert. |
Hinweise für Gesprächsteilnehmer
Abhängig davon, wie und wo dieses Modul eingesetzt wird, ist es möglich, dass Sie verpflichtet sind, die Gesprächsteilnehmer über die Aufzeichnung ihres Gesprächs zu informieren. Für eingehende und ausgehende Anrufe lassen sich unterschiedliche Audiohinweise konfigurieren. Beispielsweise können eigene Mitarbeiter, die grundsätzlich von der Aufzeichnung wissen, mit einem einfachen Hinweiston auf eine stattfindende Aufzeichnung hingewiesen werden, während externe Anrufer ausführlicher informiert werden.
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Ansagen werden lediglich dem jeweiligen Anrufer abgespielt (nicht dem Angerufenen). Das heißt, dass für ausgehende Gespräche der Angerufene keine Ansage zu hören bekommt. |
Prüfbarkeit und Archivierung
Im Bereich Prüfbarkeit und Archivierung lassen sich Prüfsummensignaturen aktivieren um so spätere Nachweise der Unverändertheit und Integrität der protokollierten Metadaten und Audioaufzeichnungen zu erlauben.
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Auf Wunsch bieten wir an, Ihre Installation von Gesprächsaufzeichnung zu prüfen und die Authentizität des generierten Zertifikats digital zu signieren, so dass sich eine Zertifikatskette bis hin zu einer vertrauenswürdigen Root-CA ergibt. |
Speicherziele
Im Bereich Speicherziele lassen sich Uploads auf SMB-Freigaben, SFTP-Server und Microsoft OneDrive aktivieren. Es ist möglich mehrere unterschiedliche Speicherziele zu aktivieren, so dass die Aufzeichnungsdaten an mehreren Orten gespeichert werden.
Windows-Share
Geben Sie den Server der Ziel-Netzwerkfreigabe ausschließlich als Hostnamen oder IP-Adresse an. Es wird keine Protokollangabe oder Ähnliches benötigt (und auch nicht unterstützt).
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Das Feld "SMB Sicherheit" ist derzeit ein Platzhalter und wird noch nicht aktiv berücksichtigt.
SFTP
Geben Sie hier den SFTP-Server als Hostnamen oder IP-Adresse an. Es wird keine weitere Protokollangabe oder Ähnliches benötigt (und auch nicht unterstützt).
Das SFTP-Verzeichnis sollte relativ zum Home-Verzeichnis des SFTP-Benutzers angegeben werden. Bitte verwenden Sie ausschließlich ASCII-Zeichen ohne Sonderzeichen für die Verzeichnisangabe.
Die von STARFACE verwendete SFTP-Bibliothek hat in manchen Fällen Probleme mit verschachtelten Verzeichnissen. Falls es beim Upload zu Problemen kommt, versuchen Sie bitte die Angabe nur eines Verzeichnisses oder der Angabe eines Punktes ("."), um das Home-Verzeichnis des SSH-Benutzers auszuwählen.
Modulseitig werden innerhalb der Verzeichnisangabe die selben variablen Namensbestandteile unterstützt, wie für Windwows-Shares.
Microsoft OneDrive
Hinweis | ||
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Kunden der Microsoft GermanCloud (Office 365 Deutschland oder OneDrive Plan Deutschland; spezieller und etwas teurerer Tarif für erhöhte Datenschutzanforderungen) müssen in der Modulkonfiguration zwingend die Option GermanCloud aktivieren und den danach neu generierten Authorisierungs-Link verwenden (erkennbar am Ziel-Host Es ist weder möglich, sich mit Zugangsdaten der internationalen Cloud an der GermanCloud anzumelden, noch umgekehrt. Falls es beim Gewähren der Zugriffsrechte Probleme gibt, versuchen Sie bitte die Anmeldung mit einem administrativen Office 365-Konto. |
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Sollte der Upload auf OneDrive fehlschlagen, prüfen Sie bitte den eingegebenen Authorisierungscode. Schlägt der Upload immer noch fehl, führen Sie die beschriebene OneDrive-Anmeldeprozedur erneut durch.
Anlegen von Aufbewahrungsrichtlinien in Microsoft Office 365
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Wir empfehlen, für das Modul Gesprächsaufzeichnung einen separaten Office 365-Benutzer zu verwenden. Auf diese Weise läßt sich die konfigurierte Aufbewahrungsrichtlinie gezielt nur auf Dateien dieses Benutzers anwenden, ohne dass alle übrigen Inhalte der Aufbewahrungsrichtlinie unterliegen. |
Benachrichtigung bei Speicherfehlern
Wenn Sie über Probleme beim Upload Ihrer Gesprächsaufzeichnungen informiert werden möchten, geben Sie bitte eine Emailadresse für Benachrichtigungen an. Der erfolgreiche Emailversand setzt voraus, dass die STARFACE-Emailkonfiguration korrekt durchgeführt wurde.
Für jeden Uploadversuch, bei dem mindestens eine Datei nicht korrekt hochgeladen werden konnte, wird eine Email versendet. Da die Dateien in diesem Fall auf der STARFACE verbleiben und beim nächsten Uploadversuch erneut erfasst werden, kann es in kurzen Intervallen zu sehr vielen Emails kommen.
Bekannte Einschränkungen
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Die Länge eines Telefongesprächs darf im WAV-Format nicht mehr als 2GB (entspricht einem Gespräch von etwa 33h) beanspruchen, ansonsten schlägt die Aufzeichnung für dieses Gespräch fehl. |
Hinweis | |||||
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Während einer Gesprächsaufzeichnung darf kein STARFACE Backup-Vorgang ausgeführt werden, da ansonsten das Ziel-Laufwerk für die Aufzeichnung in das Backup mit aufgenommen wird (betrifft STARFACE 6.4.2.x) oder laufende Aufzeichnungsprozesse gestört bzw. unterbrochen werden, wodurch aufgezeichnete Teilnehmer nicht mehr angerufen werden können (betrifft auch andere STARFACE Versionen). Bitte planen Sie die Backup-Zeit so, dass währenddessen keine Gesprächsaufzeichnung stattfindet. Wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass während eines Backups aufzuzeichnende Gespräche stattfinden, müssen STARFACE Backups deaktiviert und eine STARFACE-VM-Edition eingesetzt werden, die es erlaubt externe Backups der VM durchzuführen (Snapshot-basierte Backups), die für die auszuführende Anwendung (das STARFACE-System) transparent sind. Das STARFACE-Default-Backup kann derzeit nur über die Ausführung des folgenden SQL-Statements innerhalb der STARFACE-Datenbank deaktiviert werden (bitte wenden Sie sich hierfür an Ihren zuständigen STARFACE Partner):
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Hinweise zur Aufzeichnung nach dem WpHG (Stand 03.01.2018)
Wertpapierdienstleistungsunternehmen müssen Neu- und Altkunden sowie eigene Mitarbeiter und beauftragten Personen vorab in geeigneter Weise über die Aufzeichnung von Telefongesprächen informieren. Hat ein Wertpapierdienstleistungsunternehmen seine Kunden nicht vorab über die Aufzeichnung der Telefongespräche oder der elektronischen Kommunikation informiert oder hat der Kunde einer Aufzeichnung widersprochen, darf das Wertpapierdienstleistungsunternehmen für den Kunden keine telefonisch oder mittels elektronischer Kommunikation veranlassten Wertpapierdienstleistungen erbringen, wenn sich diese auf die Annahme, Übermittlung und Ausführung von Kundenaufträgen beziehen.
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Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir keine Rechtsberatung anbieten dürfen. Bei Fragen zur rechtssicheren Umsetzung gesetzlicher Anforderungen im konkreten Fall wenden Sie sich bitte an eine zur Rechtsberatung berechtige Person Ihres Vertrauens. |
Quellen
- Wertpapierhandelsgesetz (WpHG)
- Verordnung (EU) Nr. 600/2014
- Verordnung (EU) Nr, 596/2014
- Delegierte Verordnung (EU) 2017/565
- MiFID II - Richtlinie (EU) 2014/65
Richtlinie 2014/65/EU Neufassung - MiFID II
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Delegierte Verordnung (EU) vom 25.04.2016
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2. FiMaNoG (Zweites Finanzmarktnovellierungsgesetz)
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